Antwortdatum: 01.12.2024
Bei einer Kontopfändung stellt der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Amtsgericht, den Ihre Bank erhalten kann. Das betroffene Konto wird daraufhin gesperrt, und Gelder werden an den Gläubiger ausgekehrt, sofern sie über dem Pfändungsfreibetrag liegen. Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt ein monatliches Basiseinkommen vor Pfändung (aktuell etwas über 1.400 Euro, ggf. höher bei Unterhaltspflichten). Sie können Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Dann bleibt Ihnen dieser Freibetrag automatisch erhalten. Wichtig ist, die Bank rechtzeitig zu informieren, damit Ihre Lebenshaltungskosten gesichert bleiben.