Antwortdatum: 29.11.2024
Man kann das eigenhändige Testament privat verwahren, riskiert aber, dass es verloren geht oder unbekannt bleibt. Besser ist die amtliche Hinterlegung beim Nachlassgericht oder die Verwahrung durch einen Notar. Für notarielle Testamente wird automatisch eine Registrierung beim Zentralen Testamentsregister vorgenommen. So kann das Nachlassgericht nach dem Tod das Dokument sicher auffinden.