Antwortdatum: 02.12.2024
Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, deren Komplementär eine GmbH ist. So wird die Haftung beschränkt, denn statt einer natürlichen Person haftet die GmbH unbeschränkt – aber deren Haftung wiederum ist auf ihr Stammkapital begrenzt. Gründung: Man gründet zunächst die GmbH als Komplementärin, dann schließt man einen KG-Vertrag, in dem die GmbH als Komplementär und weitere Personen als Kommanditisten fungieren. Ergebnis: volle Haftungsbeschränkung kombiniert mit den Vorteilen einer Personengesellschaft.