Antwortdatum: 03.01.2025
Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt in der Eigentümerversammlung mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit (je nach Gemeinschaftsordnung), wer Verwalter wird. Abberufung des Verwalters und Kündigung des Verwaltungsvertrags kann ebenfalls per Beschluss erfolgen. Dabei gelten Fristen und Regelungen aus WEG-Gesetz und dem Verwaltervertrag.