Wie wird eine WEG-Verwaltung bestellt und abberufen? - Anwalte-de.com

Wie wird eine WEG-Verwaltung bestellt und abberufen?

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01.01.2025

In unserer Eigentümergemeinschaft gibt es Streit um den Verwalter. Wer entscheidet über seine Beauftragung oder Kündigung?

Website-Administration 03.01.2025
Antwortdatum: 03.01.2025

Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt in der Eigentümerversammlung mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit (je nach Gemeinschaftsordnung), wer Verwalter wird. Abberufung des Verwalters und Kündigung des Verwaltungsvertrags kann ebenfalls per Beschluss erfolgen. Dabei gelten Fristen und Regelungen aus WEG-Gesetz und dem Verwaltervertrag.

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