Antwortdatum: 07.01.2025
Fernwärme unterliegt in erster Linie dem Recht der Versorgung und dem EnWG, jedoch ist das EEG meist nicht direkt anwendbar, da Fernwärme kein Strom ist. Förderprogramme existieren auf Landes- oder Bundesebene, z. B. für klimafreundliche Wärmenetze mit hohem Erneuerbare-Energien-Anteil. Das KWK-Gesetz kann greifen, wenn in Kraft-Wärme-Kopplung produziert wird. Betreiber haben oft Pflichten zur Preisgestaltung, da Kommunen oder Kartellbehörden auf transparente Tarife achten. Ob ein Anschlusszwang besteht, hängt von kommunalen Satzungen oder landesrechtlichen Vorschriften ab. Häufig wird Anschlussförderung gewährt, um private Haushalte an das Fernwärmenetz anzuschließen und fossile Einzelheizungen zu reduzieren.