Antwortdatum: 14.11.2024
Urheberrechtliche Aspekte an CAD-Dateien klärt der Kooperationsvertrag. Oft werden gemeinschaftliche Nutzungsrechte vereinbart. Jede Partei behält ggfs. Teilrechte an eigenen Beiträgen. Auch die Softwarelizenz kann bestimmte Nutzung verbieten, z.B. keine Weitergabe an Dritte. Eine umfassende Klärung im Vorfeld vermeidet Streit über Eigentum an 3D-Daten und Konstruktionen.