Antwortdatum: 03.01.2025
Insolvenzanfechtung oder -anmeldung: Du meldest Deine Forderung (Rückzahlungsanspruch) im Insolvenzverfahren als ungesicherte Insolvenzforderung an. Ob Du Geld siehst, hängt von der Insolvenzquote ab. Wenn der Händler noch keine Lieferung erbrachte, kann man evtl. ein Aussonderungsrecht nur geltend machen, falls die Ware schon eindeutig individualisiert ist. Meist bleibt's bei einer Quote.