Antwortdatum: 23.11.2024
Dynamic Pricing ist erlaubt, solange der Verbraucher nicht irregeführt wird. Allerdings muss der Endpreis klar erkennbar sein. Im UWG sind verschleierte Preismechanismen unzulässig. Vergleichspreise dürfen nicht fiktiv sein. Die Preistransparenzverpflichtung (Preisangabenverordnung) verlangt, dass der Kunde finalen Bruttopreis sieht. Ständig wechselnde Preise sind nicht per se verboten, doch manipulative Tricks, die falschen Zeitdruck erzeugen, können unlauter sein.