Antwortdatum: 10.11.2024
Nur in bestimmten Bereichen, z.B. Masernschutzgesetz für Kinder in Kitas und Personal in Gemeinschaftseinrichtungen. Eine allgemeine COVID-19-Impfpflicht bestand nicht dauerhaft. Das Infektionsschutzgesetz kann temporär Pflichten anordnen, wenn der Bundestag eine epidemische Lage feststellt. Man muss schauen, was die jeweils gültige Gesetzeslage vorsieht.