Antwortdatum: 16.01.2025
Unternehmen müssen den Arbeitsschutz gemäß ArbSchG und BetrSichV in ihre Produktionsprozesse integrieren. Das heißt, Maschinen, Arbeitsplätze und Prozesse müssen so gestaltet sein, dass Beschäftigte geschützt sind. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder, Haftung für Unfälle und sogar Betriebsschließungen im Extremfall.