Antwortdatum: 05.12.2024
Design kann geschmacksmusterrechtlich geschützt sein (eingetragenes Design). Beim Produktdesign sind Sicherheit, Ergonomie und Warnhinweise relevant. Zudem können sich urheberrechtliche Ansprüche ergeben. Hersteller müssen sicherstellen, dass das Design keine Schutzrechte Dritter verletzt und gleichzeitig notwendige Kennzeichnungen (z.B. Brandlabel, CE) integriert sind.