Antwortdatum: 06.12.2024
Einwilligung ist zwingend, sonst ist das eine unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG. Das Double-Opt-In Verfahren gilt als sicherste Methode, da der Empfänger in einer Bestätigungsmail nochmals zustimmt. Ohne Einwilligung oder eine bestehende Kundenbeziehung (mit Opt-out-Möglichkeit) ist das Versenden von Werbe-Newslettern unzulässig. Folge: Abmahnung und Unterlassungsanspruch. Auch Bußgelder nach DSGVO sind denkbar, wenn personenbezogene Daten ohne Grundlage verarbeitet werden.