Antwortdatum: 21.12.2024
Belegärzte sind freiberufliche Ärzte, die stationäre Leistungen in Kliniken erbringen. Dazu schließt der Arzt einen Belegarztvertrag mit dem Krankenhaus. Er bleibt jedoch Vertragsarzt der KV und rechnet teils über EBM ab. Das Krankenhaus stellt Infrastruktur bereit. Organisatorische und haftungsrechtliche Fragen klärt man in separaten Verträgen.