Antwortdatum: 05.12.2024
Force Majeure-Klauseln ermöglichen dem Transporteur oder Spediteur, bei unvorhersehbaren Ereignissen (Pandemie, Naturkatastrophen, Streik) von Lieferfristen befreit zu sein oder Haftung auszuschließen. Die Wirksamkeit hängt davon ab, ob die Klausel wirksam vereinbart und das Ereignis tatsächlich unvorhersehbar war. Corona wurde teils als Force Majeure anerkannt, je nach Zeitpunkt und Konkretheit. Man muss die Folgen belegen, um sich zu exkulpieren.