Antwortdatum: 11.01.2025
Geht die KG insolvent, wird die Gesellschaft meist liquidiert oder verkauft. Die Komplementär-GmbH haftet grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, sofern keine weiteren Haftungsdurchgriffe bestehen. Beide Gesellschaften können getrennt insolvent sein, etwa wenn auch die GmbH überschuldet ist oder ihre Zahlungsunfähigkeit feststeht.