Antwortdatum: 11.01.2025
Das wäre unzulässig, denn nach §§ 5, 6 UWG muss man die Quelle (Testinstitut, Datum, Testkriterien) nennen, damit Verbraucher überprüfen können, ob das Testergebnis aktuell und authentisch ist. Eine pauschale Behauptung 'Testsieger' ohne Beleg ist irreführend. Verbraucher könnten glauben, es handle sich um einen offiziellen Test, während in Wahrheit kein seriöses Verfahren stattfand.