Antwortdatum: 25.11.2024
Bei der GmbH & Co. KG bestehen zwei Rechtsträger: die Kommanditgesellschaft (KG) als Personengesellschaft, eingetragen in Abteilung A des Handelsregisters, und die Komplementär-GmbH als juristische Person, eingetragen in Abteilung B. Die KG bildet ihre Firma, in der Regel „XYZ GmbH & Co. KG“, und die Komplementär-GmbH tritt als vollhaftende Gesellschafterin auf. Jede Rechtsform hat ihren eigenen Registereintrag. So kann man nachschauen, wer Komplementär ist und wie hoch das Stammkapital der GmbH ist, während die KG-Eintragung Details zum Kommanditkapital und zum Unternehmenszweck enthält.