Antwortdatum: 01.12.2024
In Deutschland fehlt eine umfassende Sammelklageoption, wie sie in den USA existiert. Fans oder Athleten könnten zwar eine 'Musterfeststellungsklage' anstreben, aber typischerweise betreffen Sportrechtsstreitigkeiten individuelle Verbands- oder Vertragsfragen. Daher sind Sammelverfahren unüblich. Jeder Betroffene klagt meist einzeln oder über Schiedsstellen. Nur in großen Kartell- oder Massen-Ticketfällen wären kollektive Aktionen denkbar.