Antwortdatum: 28.11.2024
Wenn man ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragt, schließt man einen Fracht- bzw. Werkvertrag. Oft gelten zusätzlich ADSp oder spezielle Umzugs-AGB. Für rein private Umzüge (Freunde helfen) existiert kein Transportvertrag. Sobald ein gewerblicher Anbieter involviert ist, kann das HGB-Frachtrecht greifen, mit den typischen Haftungshöchstgrenzen, es sei denn, man hat eine separate Umzugshaftpflicht vereinbart.