Antwortdatum: 29.10.2024
Im Heilberufsrecht (z.B. in Kammergesetzen) und SGB V gibt es Bestimmungen. Schwere Berufsvergehen oder Straftaten können zum Widerruf führen. Bei Kassenzulassung kann der Zulassungsausschuss entziehen, wenn grobe Pflichtverletzungen oder Abrechnungsbetrug vorliegen. Auch Verlust der Approbation kann erfolgen, wenn der Arzt sich unwürdig erweist.