Antwortdatum: 31.12.2024
Sportler haben grundsätzlich Meinungsfreiheit. Allerdings können arbeitsvertragliche Pflichten (z.B. Loyalitätspflicht, Vermeidung von Imageschaden) Einschränkungen bedeuten. Politische Äußerungen, die den Verein massiv diskreditieren, können eine Vertragsverletzung sein. Eine Sanktion oder Kündigung muss aber verhältnismäßig sein. Verbände untersagen meist parteipolitische Propaganda während des Spiels, was toleriert wird, solange keine diskriminierenden Inhalte verbreitet werden.