Antwortdatum: 29.12.2024
Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr kann das CIM (Eisenbahnfrachtrecht) greifen, innerhalb Deutschlands das HGB in Verbindung mit bahnspezifischen Bedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bahnunternehmen). DB Cargo hat standardisierte Beförderungsbedingungen, die teilweise auf CIM Bezug nehmen. Der Frachtvertrag wird durch den Güterbrief dokumentiert. Haftungsgrenzen ähneln denen anderer Frachtverträge, doch bei Bahnstreiks oder betrieblichen Störungen greifen möglicherweise besondere Regelungen.