Antwortdatum: 20.12.2024
Pfandbriefe sind durch Deckungswerte (z. B. Hypotheken bei Hypothekenpfandbriefen oder Staatsanleihen bei Öffentlichen Pfandbriefen) abgesichert. Sie unterliegen dem Pfandbriefgesetz, das strenge Anforderungen an die Deckungsmasse und deren Verwaltung stellt. Im Insolvenzfall des Emittenten haben Pfandbriefinhaber bevorzugten Zugriff auf diese Deckungswerte. Unternehmensanleihen hingegen sind meist unbesichert und geben dem Gläubiger nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen das Unternehmen. Daher gelten Pfandbriefe als besonders solide Anlage, während Unternehmensanleihen oft ein höheres Ausfallrisiko und entsprechend höhere Zinsen haben.