Antwortdatum: 01.12.2024
Zunächst erfolgt meist eine Abmahnung, um dem Gegner Gelegenheit zu geben, das Verhalten zu unterlassen. Gibt es keine Einigung, kann man eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht beantragen. Das ist rasch und soll den Missstand sofort stoppen. Parallel oder anschließend kann man eine Hauptsacheklage erheben, um endgültige Klärung zu bekommen. In klaren Fällen läuft es nur über einstweilige Verfügung, die dann schon das Verbot bringt.