Antwortdatum: 28.11.2024
Das Sozialamt kümmert sich um Hilfen nach SGB XII (Sozialhilfe), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, sofern sie nicht in anderen SGB-Büchern geregelt ist. Manchmal auch um Wohngeld, wenn nicht andere Ämter dafür zuständig sind. Die Organisation variiert je nach Kommune, aber grundsätzlich sind sie Anlaufstelle für bedürftige Personen außerhalb der Arbeitsmarktintegration.