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Worauf beruht der Strafbarkeitsvorwurf bei ‚Abrechnungsbetrug‘ im Gesundheitswesen?

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Frage vom Besucher

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18.12.2024

Wenn Leistungen falsch kodiert werden, ist das Betrug?

Website-Administration 19.12.2024
Antwortdatum: 19.12.2024

Ja, wer vorsätzlich falsche Angaben macht, um höhere Vergütung zu erzielen, begeht strafbaren Betrug (§ 263 StGB). Das kann z.B. geschehen bei Abrechnung nicht erbrachter Leistungen oder bewusster Höherstufung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann. Auch das Zulassungsentziehungsverfahren droht, wenn das Vertrauen in die Redlichkeit wegfällt.

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