Antwortdatum: 27.12.2024
Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand des Gebäudes. Er zeigt den Energieverbrauch (Verbrauchsausweis) oder -bedarf (Bedarfsausweis) an, klassifiziert in Energieeffizienzklassen. Vermieter oder Verkäufer müssen ihn bei Besichtigung vorlegen. Für Mieter/Käufer ist er eine Orientierung zu Heizkosten und Sanierungsbedarf, hat aber keinen direkten Einfluss auf die Mietkonditionen.