Antwortdatum: 30.10.2024
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die Maßnahme nicht dem fachärztlichen Standard entspricht und daraus ein Schaden resultiert. Der Patient muss Kausalität nachweisen. Oft führen Gutachten zu klären, ob der Arzt sorgfältig gehandelt hat. Bei groben Fehlern kann es zu verschärfter Beweislast zulasten des Arztes kommen.