Antwortdatum: 26.10.2024
Die Steuerklasse regelt nur den laufenden Lohnsteuerabzug. Steuerklasse III/V führt zu hohen Lohnsteuerabzügen beim geringer verdienenden Partner und niedrigen beim mehr verdienenden. Das Ehegattensplitting in der Jahressteuererklärung rechnet aber alles final zusammen. Deshalb kann es nach der Jahreserklärung zu Erstattungen oder Nachzahlungen kommen, je nachdem, ob die gewählte Lohnsteuerklassenkombi optimal war.