Antwortdatum: 14.11.2024
Geisterspiele oder Teilausschlüsse werden von Verbänden als Sanktion gegen Vereine verhängt (z.B. bei Fan-Ausschreitungen). Ticketinhaber für betroffene Partien können einen Erstattungsanspruch gegen den Verein haben, da die Leistung (Stadionzugang) nicht gewährt wird. Meist finden sich in den AGB Klauseln, die Erstattungen vorsehen, wenn Verbandsmaßnahmen Zutritt verhindern. Dennoch kann ein Verein versuchen, Haftung auszuschließen oder zumindest einzuschränken.