Antwortdatum: 07.11.2024
Unbeschränkt steuerpflichtig ist, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, und wird mit seinem Welteinkommen besteuert. Wer keinen Wohnsitz hat, aber inländische Einkünfte erzielt (z.B. aus einer Immobilie in Deutschland), ist beschränkt steuerpflichtig. Hier wird nur das inländische Einkommen besteuert. Mitunter kann man durch Antrag zur unbeschränkten Steuerpflicht optieren, wenn man in Deutschland weitaus höhere Bezüge hat und einen Gleichbehandlungsstatus wünscht.