Antwortdatum: 27.12.2024
Das 50+1-Prinzip in Deutschland besagt, dass ein Verein die Stimmenmehrheit halten muss, damit Investoren nicht allein bestimmen. So werden Traditionsvereine vor Kommerzialisierung geschützt. Dennoch erlauben Konstrukte wie ausgegliederte Kapitalgesellschaften die Aufnahme von Investoren, solange der Mutterverein eine Mehrheit behält. In anderen Ländern sind Clubs oft reine Aktiengesellschaften oder Franchise-Modelle, ohne vergleichbare Einschränkung.