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Worin unterscheidet sich der Testamentsvollstrecker vom Nachlasspfleger?

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Frage vom Besucher

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29.12.2024

Man hört, dass ein Nachlasspfleger vom Gericht bestellt wird, wenn Erben unbekannt sind. Ein Testamentsvollstrecker kann vom Erblasser eingesetzt werden. Richtig?

Website-Administration 30.12.2024
Antwortdatum: 30.12.2024

Ja, ein Nachlasspfleger wird gerichtlich bestellt, wenn die Erben nicht feststehen oder es eine unklare Erbensituation gibt. Er verwaltet den Nachlass bis zur Ermittlung der Berechtigten. Ein Testamentsvollstrecker hingegen wird vom Erblasser selbst im Testament benannt, um den Nachlass nach dessen Willen zu verteilen. Beide Rollen sind verschieden und verfolgen andere Ziele.

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