Antwortdatum: 30.12.2024
Ja, ein Nachlasspfleger wird gerichtlich bestellt, wenn die Erben nicht feststehen oder es eine unklare Erbensituation gibt. Er verwaltet den Nachlass bis zur Ermittlung der Berechtigten. Ein Testamentsvollstrecker hingegen wird vom Erblasser selbst im Testament benannt, um den Nachlass nach dessen Willen zu verteilen. Beide Rollen sind verschieden und verfolgen andere Ziele.