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Worin unterscheidet sich Eigenverwaltung von Regelinsolvenz?

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Frage vom Besucher

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31.10.2024

Ich hörte, dass ein Schuldner sein Unternehmen unter Eigenverwaltung fortführen kann. Wie funktioniert das?

Website-Administration 02.11.2024
Antwortdatum: 02.11.2024

In der Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) bleibt die Geschäftsführung unter gerichtlicher Aufsicht im Amt und übernimmt selbst die Aufgaben des Verwalters. Ein Sachwalter kontrolliert die Geschäfte. Ziel ist, die Kompetenz des bisherigen Managements zu nutzen und schnellere Sanierung zu ermöglichen. Die Eigenverwaltung muss vom Gericht angeordnet werden und setzt eine gewisse Vertrauenswürdigkeit des Schuldners voraus.

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