Antwortdatum: 16.11.2024
Weil die LMIV oder das LFGB vorschreiben, dass neben einem Fantasienamen eine Verkehrs- bzw. Sachbezeichnung stehen muss, um die wahre Natur des Lebensmittels zu erkennen. Z.B. 'KnusperTraum – Weizenkleingebäck mit Schokoladenfüllung'. Der Fantasiename allein könnte täuschen, daher braucht man eine klare Sachbezeichnung, die beschreibt, was das Produkt ist.