Antwortdatum: 15.11.2024
Das DRG-System (Diagnosis Related Groups) ordnet Patientenfälle nach Diagnose und Aufwand ein. Krankenhäuser rechnen pauschal pro Fall ab, nicht nach Einzelleistungen. Das soll Effizienz fördern, aber es wird kritisiert, dass ökonomischer Druck entsteht. Rechtlich ist das im Krankenhausentgeltgesetz und SGB V verankert, die Vergütungsvereinbarungen regeln Details.