Antwortdatum: 16.11.2024
Das innergemeinschaftliche Verbringen gilt als fiktive Lieferung. Zuerst eine 'verbringende Lieferung' im Ursprungsland, dann 'Erwerb' im Bestimmungsland. Normalerweise wäre das umsatzsteuerfrei in Deutschland, erwerbsteuerpflichtig in Frankreich (Reverse Charge). Es wird benötigt, damit der Warenfluss auch ohne konkreten Kunden im anderen Land umsatzsteuerlich korrekt abgebildet wird.