Antwortdatum: 04.11.2024
Das NetzDG zielt darauf ab, strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken (mit über 2 Mio. Nutzern in Deutschland) schneller zu löschen. Plattformen wie Facebook oder Twitter müssen ein Beschwerdesystem einrichten und offensichtlich rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden entfernen. Dazu zählen Hasskriminalität, Volksverhetzung, Beleidigung etc. Das NetzDG verstärkt die Verpflichtung zur zeitnahen Reaktion auf Nutzerbeschwerden.