Antwortdatum: 24.11.2024
Die 'Gleichbehandlungsklausel' bezieht sich auf die Zusicherung, dass ausländische Investoren in Bezug auf Investitionsbedingungen, Besteuerung, Genehmigungen etc. nicht benachteiligt werden. MFN und NT sind Ausprägungen der Gleichbehandlung. Manchmal spricht man allgemein von Non-Diskriminierung, was sich in MFN (nicht schlechter als Dritte) und NT (nicht schlechter als Inländer) aufteilt.