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Wozu dient die ‚Gleichbehandlungsklausel‘ in einem Investitionsschutzabkommen?

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20.11.2024

Ist das nicht redundant zur MFN/NT-Klausel?

Website-Administration 24.11.2024
Antwortdatum: 24.11.2024

Die 'Gleichbehandlungsklausel' bezieht sich auf die Zusicherung, dass ausländische Investoren in Bezug auf Investitionsbedingungen, Besteuerung, Genehmigungen etc. nicht benachteiligt werden. MFN und NT sind Ausprägungen der Gleichbehandlung. Manchmal spricht man allgemein von Non-Diskriminierung, was sich in MFN (nicht schlechter als Dritte) und NT (nicht schlechter als Inländer) aufteilt.

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