Antwortdatum: 21.12.2024
Zweischalige Weichtiere (Muscheln) unterliegen besonderen Hygienevorschriften. Jede Partie bekommt eine eindeutige Kennnummer, um Rückverfolgung von Fang- und Aufbereitungsort zu gewährleisten. So lässt sich bei auftretenden Hygienemängeln schnell feststellen, woher die Muscheln stammen, und sie können zurückgerufen werden.