Zählt die Zeit in einer EU-Firmenniederlassung für Daueraufenthalt-EU? - Anwalte-de.com
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Zählt die Zeit in einer EU-Firmenniederlassung für Daueraufenthalt-EU?

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Frage vom Besucher

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09.11.2024

Ich arbeite zeitweise in einem anderen EU-Land. Wird das zusammen addiert?

Website-Administration 13.11.2024
Antwortdatum: 13.11.2024

Für den Daueraufenthalt-EU in Deutschland muss man mindestens 5 Jahre ununterbrochen hier leben. Aufenthalte in anderen EU-Ländern zählen nicht als Zeit in Deutschland. Es gibt zwar EU-Regelungen, aber die notwendige Zeit bezieht sich auf den Staat, in dem man Daueraufenthalt-EU beantragt. Teilweise kann man gemischte Zeiten anerkennen, aber das ist kompliziert und eher Ausnahme.

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