Rechtsanwältin Birgit C. Genot
Frau Genot ist bereits seit dem Jahr 1991 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und bietet Ihnen fachkundige wie auch engagierte Rechtsberatung in den unten dargestellten rechtlichen Bereichen. Einen besonderen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit bi...
Rechtsanwältin Birgit C. Genot
Frau Genot ist bereits seit dem Jahr 1991 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und bietet Ihnen fachkundige wie auch engagierte Rechtsberatung in den unten dargestellten rechtlichen Bereichen. Einen besonderen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit bildet dabei das Sozialrecht, wo sie schon den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert hat. Frau Rechtsanwältin Birgit C. Genot Sozialrecht – sachkundige Beratung und Vertretung gegenüber den SozialbehördenAls Absolventin des Fachanwaltskurses befasst sich Rechtsanwältin Genot u. a. mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) und klärt Rechtsfragen in Verbindung mit Sozialhilfe, Wohngeld oder anderen Sozialleistungen. Sie unterstützt Sie ebenso im Falle eines Arbeitsunfalls oder setzt sich mit rechtlichen Konflikten im Zusammenhang mit den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung auseinander. Zudem sorgt Rechtsanwältin Genot ebenso für die Wahrung der Rechte Schwerbehinderter und beschäftigt sich mit sämtlichen rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.Familienrecht – rechtliche Konflikte innerhalb der eigenen FamilieIm Familienrecht klärt Sie Rechtsanwältin Genot umfassend über die rechtlichen Auswirkungen einer Scheidung, wie beispielsweise über die Höhe des Ihnen zustehenden Unterhalts, auf. Außerdem hilft sie Ihnen im Zuge der Vermögensauseinandersetzung, z. B. bei der Aufteilung Ihres gemeinsam erworbenen Hausrats. Rechtsanwältin Genot klärt zudem rechtliche Fragen rund um das Sorgerecht und Umgangsrecht und hilft Ihnen bei der Durchführung des Zugewinnausgleichs oder Versorgungsausgleichs. Mietrecht - rechtliche Unterstützung rund um das Thema MieteIn mietrechtlichen Belangen steht Rechtsanwältin Genot Mieter und Vermieter gleichermaßen zur Seite. Sie klärt Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Untervermietung oder Modernisierung und hilft bei rechtlichen Konflikten in Verbindung mit einer Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung oder Kaution. Darüber hinaus ist Ihnen Rechtsanwältin Genot ebenso bei der Durchsetzung einer angemessenen Mietminderung oder der Geltendmachung bestehender Mietmängel behilflich.Verwaltungsrecht – Interessenvertretung gegenüber BehördenAuf dem Feld des Verwaltungsrechts kümmert sich Rechtsanwältin Genot um die Wahrung der Rechte von Bürgern sowie Unternehmen gegenüber den Behörden und vertritt sie beim Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt vor dem zuständigen Verwaltungsgericht oder unterstützt Sie beim Stellen von Anträgen an Behörden oder wenn Sie in sonstiger Form mit einer staatlichen Stelle Kontakt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es beispielsweise um das Abgabenrecht, das Gewerberecht oder das Gaststättenrecht geht.Allgemeines Vertragsrecht – rechtliche Hilfe rund um VerträgeRechtsanwältin Genot widmet sich der Vertragsgestaltung sowie Vertragsprüfung oder kontrolliert in Ihrem Auftrag Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Aber auch was die Kündigung eines Vertragsverhältnisses oder den Rücktritt von einem Vertrag anbelangt, können Sie sich vertrauensvoll an Sie wenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es beispielsweise um Mietverträge, Eheverträge oder Darlehensverträge geht.Forderungseinzug & Inkassorecht – Unterstützung beim ForderungsmanagementIn Ihrem Namen widmet sich Rechtsanwältin Genot im Zuge des Forderungsmanagements der außergerichtlichen wie auch der gerichtlichen Verfolgung von Forderungen gegenüber zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Schuldnern. Sie unterstützt Sie beim Verhandeln einer Ratenzahlungsvereinbarung, sorgt in Ihrem Auftrag für Sie die Überwachung eingehender Zahlungen oder kümmert sich, falls nötig, um die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.Zwangsvollstreckungsrecht – Wer hilft mir weiter?Rechtsanwältin Genot ist Ihre kompetente Ansprechpartnerin, wenn es um die Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung geht. Sie beantwortet Rechtsfragen zu Lohn- und Gehaltspfändungen und bietet Ihnen im Falle der Zwangsvollstreckung eine engagierte Vertretung. Egal, ob es dabei um eine Pfändung, Zwangsversteigerung, Zwangsgeld oder eine Beschlagnahme geht, Sie können sich immer darauf verlassen, dass sie Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich mit Nachdruck durchsetzt.
Bürozeiten:Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter der angegebenen Rufnummer gebeten. Gerne können Sie auch die Terminvorbereitung auf dem Profil nutzen.Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:Die Kanzlei befindet sich im Fritz-Reichle-Ring 6a in Radolfzell am Bodensee. Sie ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln über die nahe gelegene Bushaltestelle „Kasernenstraße/RIZ", an der die Linien 1, 7350, 7368 und 7374 verkehren, bestens erreichbar. Parkplätze sind in ausreichender Anzahl vorhanden.Falls Sie Rechtsbeistand in einem der dargestellten rechtlichen Bereiche benötigen, freut sich Rechtsanwältin Genot über Ihre Kontaktaufnahme!