
Sie suchen für Ihr verkehrsrechtliches Problem einen kompetenten Rechtsanwalt in Regensburg, der Ihnen auch eine Online-Unfallmeldung ermöglicht sowie eine Web-Akte führt? Dann sind Sie bei Christian Hopfner genau richtig!
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht C...
Sie suchen für Ihr verkehrsrechtliches Problem einen kompetenten Rechtsanwalt in Regensburg, der Ihnen auch eine Online-Unfallmeldung ermöglicht sowie eine Web-Akte führt? Dann sind Sie bei Christian Hopfner genau richtig!
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Hopfner studierte Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg und erhielt im Juli 1994 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Da er besondere theoretische Kenntnisse und umfassende praktische Erfahrungen nachweisen konnte, wurde ihm im Juli 2007 der Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht" verliehen. In den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2018 wurde er von FOCUS jeweils als Top Rechtsanwalt ausgezeichnet. Er ist Co-Autor beim „Handbuch Straßenverkehrsrecht" und darüber hinaus Referent beim MAS – Münchner Arbeitskreis für Straßenfahrzeuge gemeinnütziger e. V. sowie beim Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern e.V.
Schon alleine ein reiner „Blechschaden" wirft viele Fragen auf, z. B. zur (Mit-) Haftung und zu möglichen Schadenersatzansprüchen. Häufige Fragen seiner Mandanten sind: „Welche Rechte stehen mir zu?", „Habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall?", „Bekomme ich ein Leihfahrzeug oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall?" und „Wer bezahlt das Schadengutachten?" Nach gewissenhafter Prüfung Ihres individuellen Falles und der Analyse etwaiger Gutachten beantwortet er Ihnen diese Fragen ausführlich und zuverlässig. Nach einem Unfall muss auch immer geklärt werden, ob Ansprüche gegenüber einer Unfallversicherung oder Kaskoversicherung geltend zu machen sind. Herr Rechtsanwalt Hopfner übernimmt diese rechtliche Prüfung selbstverständlich. Nicht selten sieht er sich auch mit Fragen aus dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht konfrontiert. Nimmt man alkoholisiert am Straßenverkehr teil, hat man ab einem Wert von 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einem Fahrverbot einhergeht. Begeht man aber mit bereits 0,3 Promille Alkohol im Blut einen Fahrfehler, der strafrechtlich geahndet wird, hat dies einen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Führerscheinmaßnahmen drohen auch bei Unfallflucht oder nach einem Verkehrsunfall mit schwerer Körperverletzung oder Todesfolge. Möchten Sie nach einem Führerscheinentzug eine Wiedererteilung beantragen, stellt sich spätestens ab einem Entzug wegen mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut die Frage nach der MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung). Diese wenigen Praxisbeispiele veranschaulichen, dass im Verkehrsrecht vor Gericht ein erfahrener Fachanwalt wie Herr Hopfner unerlässlich ist, um Ihr Recht zu wahren und durchzusetzen.
Kontakt:
Um Ihnen längere Wartezeiten in der Kanzlei zu ersparen, bitten wir Sie um eine vorherige Terminvereinbarung unter der genannten Rufnummer. Über das Feld „Nachricht senden" unterhalb des Profils haben Sie ebenfalls die Möglichkeit mit der Kanzlei in Kontakt zu treten oder eine Terminvorbereitung in Anspruch zu nehmen. Anfahrtsinformationen sind über die Homepage, Parkmöglichkeiten sind im Hof der Kanzlei vorhanden und die Kanzlei verfügt über eine Autobahnanbindung an die A3 und A93.
Weitere Informationen finden Sie unter:www.hopfner.info
kanzlei@hopfner.info