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Christoph Schlüter

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  • Anwalt
  • Wohltorfer Straße 2 21465 Reinbek

Informationen über den Spezialisten

In meiner Rechtsanwaltskanzlei in Reinbek stehe ich Ihnen mit Erfahrung und Engagement als Rechtsanwalt und Strafverteidiger zur Seite. Meine Kanzlei führe ich in Bürogemeinschaft mit dem Anwalts/Notariat Ulrich Beckmann. Als Teil eines Beratungsgesprächs erläutere ich meiner Mandantschaft auch komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache und informiere diese dabei ausführlich, stets transparent und vor allem realistisch zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten. Ich freue mich Sie als Gast in meiner Kanzlei willkommen zu heißen.

Strafrecht

Als Strafverteidiger beraten und verteidige ich Sie bundesweit in allen strafrechtlichen Angelegenheiten effizient und zielorientiert. Ich setze mich für Sie ein und stehe Ihnen zur Seite, wenn Sie mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert werden. Im besten Fall kommt es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung und der Fall kann schon im Ermittlungsstadium ad acta gelegt werden. Mithilfe der Akteneinsicht ist es mir möglich, mich über den aktuellen Stand der Ermittlungen gegen Sie auf dem Laufenden zu halten, sodass ich Sie für den Fall, dass eine Hauptverhandlung nicht abzuwenden ist, angemessen vertreten und in Ihrem Interesse verteidigen kann.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Zu den Ordnungswidrigkeiten gehören neben Verkehrsordnungswidrigkeiten wie dem Überfahren roter Ampeln, Abstandsverstößen oder Geschwindigkeitsübertretungen auch Delikte wie Ruhestörung oder die Missachtung einer Anleinpflicht für Hunde oder einen VErstoß gegen die geltenden Corona-Verordnungen. Als erfahrener Rechtsanwalt berate ich Sie umfassend im Falle des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit und sorge für Ihre bestmögliche Verteidigung in Bußgeldsachen sowie sonstigen Ordnungswidrigkeitsverfahren. Ich helfe Ihnen qualifiziert weiter, wenn es um die sorgfältige Überprüfung eines Ihnen zugestellten Bußgeldbescheids geht, und prüfe für Sie gerne, ob eventuell die Einlegung eines Einspruch Sinn macht.

Verkehrsrecht

Ein Verkehrsunfall gleich welcher Art ist zumeist für alle Beteiligten ärgerlich und mit viel Aufwand verbunden. Gerade in unklaren rechtlichen Angelegenheiten, ist zunächst die Feststellung des Verursachers maßgeblich. Zudem gilt es, sofern vorhanden, die Ermittlungsakten einzusehen und sich mit der eigene aber auch der Versicherung des Unfallgegners auseinanderzusetzen. Abschließend gilt es die Frage einer möglichen Reparatur Fahrzeuges nebst dem Einzelfall zu Grunde liegenden Besonderheiten zu klären.

Gerne stehe ich Ihnen hier als Ansprechpartner zur Verfügung und begleite Sie bishin zur vollständigen Schadensregulierung, entsprechend der (rechtlichen) Gegebenheite den Einzelfalls.  




info@schlueter-kanzlei.de

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