Bei allen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten können sich Rechtsratsuchende an Rechtsanwalt Erik Mesmann wenden. Er bietet ihnen umfassende und fachkompetente Rechtsberatung und zeigt ihnen alle Chancen bzw. mögliche Risiken des Vorgehens auf.
Rechtsanwalt Erik Mesmann
Strafrecht
Mandanten, die einer Straftat wie z. B. Diebstahl, Erpressung, Totschlag, Betrug, Körperverletzung usw. beschuldigt werden, sollten baldmöglichst einen erfahrenen Rechtsanwalt wie Rechtsanwalt Mesmann aufsuchen. In solchen Situationen informiert Rechtsanwalt Mesmann die Beschuldigten über ihre Rechte sowie Pflichten und vertritt sie in allen Etappen des Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren über das Zwischenverfahren bis hin zum Hauptverfahren. Auch Opfern von Strafdelikten bietet Rechtsanwalt Mesmann persönliche und professionelle Rechtsberatung. Er begleitet sie im Nebenklageverfahren und macht ihre Schadensersatzansprüche bzw. Schmerzensgeldansprüche vor dem zuständigen Gericht geltend.
Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Mesmann betreut Mandanten sowohl bei allen Verkehrsstrafsachen als auch bei verkehrszivilrechtlichen Belangen. Nach einem Verkehrsunfall unterstützt er die Geschädigten bei der Schadensabwicklung und übernimmt gegebenenfalls die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen bzw. Schmerzensgeldansprüchen gegenüber der gegnerischen Versicherung. Bei einem drohenden Fahrverbot oder drohender medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU) bietet er Mandanten ebenfalls fachlich versierten Rechtsbeistand. Im Bußgeldverfahren (z. B. nach einem Rotlichtverstoß oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung) vertritt er ferner Mandanten durchsetzungsstark gegenüber der zuständigen Behörde.
Zivilrecht
Das Zivilrecht ist neben dem Strafrecht eins der komplexesten Rechtsgebiete im deutschen Rechtssystem und umfasst zahlreiche Regelungen, welche beispielsweise die Vertragsverhältnisse bzw. Schuldverhältnisse zwischen natürlichen und juristischen Personen betreffen. Rechtsanwalt Mesmann bietet Mandanten bei allen zivilrechtlichen Anliegen umfassende Rechtsberatung und effektive Interessenvertretung bei außergerichtlichen Verhandlungen und vor dem zuständigen Gericht.
Mietrecht
In allen Phasen des Mietverhältnisses – vor dem Abschluss bis hin zu dessen Beendigung – können sich Mandanten auf die etablierte Fachkompetenz von Rechtsanwalt Mesmann in diesem Bereich verlassen. Insbesondere übernimmt er die Gestaltung bzw. Prüfung von Mietverträgen, Pachtverträgen und Maklerverträgen. Bei Streitigkeiten bezüglich Mieterhöhungen, Mietminderung wegen Mängel an der Mietwohnung, Rückzahlung der Kaution usw. setzt er sich sowohl für die Mieterseite als auch für die Vermieterseite ein.
Vertragsrecht
Auf dem Gebiet des Vertragsrechts unterstützt Rechtsanwalt Mesmann Mandanten bei der Fertigung von rechtssicheren und maßgeschneiderten Verträgen, wie z. B. Mietverträgen, Kaufverträgen, Werkverträgen etc. In Rahmen eines Kaufvertrags, wenn beispielsweise Mängel an der Kaufsache vorliegen, macht er die Rechte der Käufer auf Rücktritt; Preisminderung oder Nacherfüllung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich geltend.
IT Recht
Ein weiterer Schwerpunkt im Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Mesmann umfasst die Betreuung von Mandaten im Bereich des IT-Rechts. Auf diesem Gebiet ist er Mandanten bei der Erstellung bzw. Prüfung von Online-Kaufverträgen sowie bei der Formulierung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) behilflich. Mandanten, denen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird, droht die Abmahnung und sogar die Unterlassungsklage. In solchen Situationen steht Rechtsanwalt Mesmann den Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite und vertritt ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Schuldrecht
Ein Schuldverhältnis kommt beispielsweise beim Abschluss eines Vertrags zustande. Im Rahmen eines Vertrags werden Verpflichtungen für die einzelnen Vertragsparteien vereinbart. Bei Verletzung der vertraglichen Vereinbarungen steht Rechtsanwalt Mesmann sowohl Gläubigern als auch Schuldnern fachkompetent zur Verfügung und setzt ihre Ansprüche bei der außergerichtlichen Streitbeilegung oder auch vor dem Gericht durch.
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