Sie suchen einen erfahrenen Strafverteidiger (auch Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht) oder Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Dann sind Sie bei Rechtsanwalt Alexander Held, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in den besten Händen. Herr Held studierte Rechtswissen...
Sie suchen einen erfahrenen Strafverteidiger (auch Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht) oder Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Dann sind Sie bei Rechtsanwalt Alexander Held, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in den besten Händen. Herr Held studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena und Betriebswirtschaftslehre an der Fernuniversität Hagen. Der im Jahr 2007 zugelassene Rechtsanwalt verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung und kann Ihnen vor diesem Hintergrund optimale Beratung selbst in komplexen Sachverhalten bieten. Von seiner überdurchschnittlichen Erfahrung und ausgezeichneten Kompetenz zeugen zudem die Fachanwaltstitel in seinen Schwerpunktbereichen Verkehrsrecht und Strafrecht. Überzeugen Sie sich von seiner professionellen Rechtsberatung als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht.
Neben dem Anwaltsberuf widmet sich Herr Rechtsanwalt Held regelmäßigen der Publikation von Beiträgen in der Zeitschrift „VerkehrsRechtsReport", darüber hinaus ist er als Lehrbeauftragter für Europarecht an der Hochschule Schmalkalden und als Referent am Bildungszentrum der Thüringer Polizei tätig.
Rechtsanwalt Alexander Held - Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist ein breit gefächertes Gebiet und umfasst neben den „typischen" Belangen des Straßenverkehrsrechts auch Angelegenheiten im Luftfahrtrecht, Eisenbahnrecht oder Seerecht. Herr Rechtsanwalt Held ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht jedoch insbesondere auf die rechtlichen Besonderheiten des Straßenverkehrs konzentriert. Egal ob es um den Führerschein, einen Bußgeldbescheid oder einen Verkehrsunfall geht – bei ihm ist Ihr verkehrsrechtliches Anliegen in den besten Händen!
Es reicht schon, nur einmal kurz nicht aufzupassen, und schon haben Sie einen Bußgeldbescheid im Briefkasten. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit soll übertreten worden sein? Wird Ihnen eine Unterschreitung des Sicherheitsabstands vorgeworfen? Geht es um Falschparken, eine rote Ampel oder einen Verstoß gegen die Anschnallpflicht? Herr Rechtsanwalt Held übernimmt die Prüfung Ihres Bescheids auf formelle sowie inhaltliche Korrektheit und analysiert, ob in Ihrem Fall eine Anfechtung – beispielsweise wegen fehlerhafter Messtechnik – möglich ist. So kann ein drohendes Fahrverbot oder eine Geldbuße häufig ausgesetzt oder wenigstens gemindert werden. Gerne können Sie Ihren Bußgeldbescheid auf der Kanzleihomepage zur Überprüfung einreichen.
Nach einem Verkehrsunfall steht häufig die Klärung der Haftungsfrage an – Herr Rechtsanwalt Held unterstützt Sie dabei gerne. Des Weiteren hilft er Ihnen, Ansprüche aus entstandenen Personen- und Sachschäden effektiv geltend zu machen. Er übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und macht Positionen wie Schmerzensgeld, Schadensersatz und Reparaturkosten für Sie geltend. Mit persönlichem Engagement verhilft er Ihnen außerdem zur Durchsetzung häufig vernachlässigter Posten wie z. B. Haushaltsführungskosten, Nutzungsausfall, Heilbehandlungskosten, Wertminderung oder Anwaltsgebühren. Herr Rechtsanwalt Held verteidigt Ihre Interessen mit Nachdruck, wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat zur Last gelegt wird. Im Falle von Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht, fahrlässiger Körperverletzung, Nötigung, unterlassener Hilfeleistung oder Gefährdung des Straßenverkehrs setzt er sich mit großem persönlichen Engagement für Ihre Interessen ein und vertritt Sie sowohl in außergerichtlichen Auseinandersetzungen als auch in gerichtlichen Verfahren.
Im Verkehrsverwaltungsrecht können Sie sich gerne mit Ihren Anliegen rund um den Führerschein und die Fahrerlaubnis an Herrn Rechtsanwalt Held wenden. Egal ob es um die Neuerteilung oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis geht oder ob Ihnen diese wegen eines Verkehrsverstoßes entzogen wird – er klärt Sie eingehend über Ihre Rechte auf und zeigt Ihnen, wie Sie sich im Falle von Auflagen (z. B. eine MPU oder das Führen eines Fahrtenbuchs) richtig verhalten.
Rechtsanwalt Alexander Held - Ihr Fachanwalt für Strafrecht
In strafrechtlichen Problemlagen sollten Sie sich stets auf die umfassende Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts verlassen. In Herrn Rechtsanwalt Held finden Sie einen professionellen Strafverteidiger, der tiefgreifende Kenntnisse verschiedenster strafrechtlicher Teilbereiche besitzt. Egal ob es in Ihrem Fall um Steuerstrafsachen, Vermögensdelikte, Verkehrsstraftaten, Körperverletzung, Tötungsdelikte oder Sexualstraftaten geht – er ist für Sie ein erfahrener Ansprechpartner, der Sie als Beschuldigten, Zeugen oder Opfer in sämtlichen Phasen des Strafverfahrens optimal vertritt.
Herr Rechtsanwalt Held ist von Beginn an im Strafverfahren für Sie da. Idealerweise sollten Sie ihn bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt im Vorverfahren kontaktieren – beispielsweise, wenn Sie einer Durchsuchung unterzogen werden, wenn Gegenstände beschlagnahmt wurden, wenn Sie von der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft vernommen werden oder wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben. Er nimmt Einsicht in Ihre Akten, steht Ihnen im Umgang mit den Ermittlungsbehörden zur Seite und begleitet Sie engagiert bis hin zum Abschluss des Hauptverfahrens.
Wenn Sie sich als Beschuldigter im Strafverfahren an Herrn Rechtsanwalt Held wenden, können Sie sich jederzeit darauf verlassen, dass er sich schnellstmöglich für Sie Zeit nimmt und Sie ausführlich über die Erfolgschancen sowie die Risiken in Ihrem individuellen Fall informiert. Um Ihnen stets möglichst schnell weiterhelfen zu können, ist er für Sie in strafrechtlichen Notfällen auch abends, am Wochenende und an Feiertagen unter der Notfall-Rufnummer 0173 6691 756 erreichbar.
Kanzlei-Öffnungszeiten:
Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, vereinbaren Sie bitte im Voraus einen Beratungstermin unter den rechts angegebenen Kontaktdaten oder wenden Sie sich über das Kontaktformular auf dem Profil an Herrn Rechtsanwalt Held.
Öffentliche Verkehrsmittel / Parkplätze:
Innerhalb von nur fünf Gehminuten erreichen Sie die Kanzlei über die Bushaltestelle „Hinter der Stadt" mit den Linien 440, 452, A und A.1. Bei der Anfahrt mit dem Pkw finden Sie Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zur Kanzlei im Parkhaus „Zentrum".
Mehr Informationen zum Verkehrsrecht und Strafrecht finden Sie unter: www.held-recht.de
kanzlei@held-recht.de