Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht bin ich Spezialist in diesen Rechtsgebieten, auch bei Kündigungsschutzklagen. Haben Sie eine Kündigung erhalten? Schnell melden!
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Baurecht und Werkvertragsrecht. Da ich regelmäßig au...
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht bin ich Spezialist in diesen Rechtsgebieten, auch bei Kündigungsschutzklagen. Haben Sie eine Kündigung erhalten? Schnell melden!
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Baurecht und Werkvertragsrecht. Da ich regelmäßig auch Firmen im Arbeits-und Baurecht vertrete, kenne ich den Standpunkt "beider Seiten". Und das ist Ihr großer Vorteil!
Haben Sie also etwa eine Kündigung erhalten? Sie müssen innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung eine Kündigungsschutzklage vor Gericht erheben! Verschenken Sie keine Abfindung, die erstritten werden kann - wenn das ihr Ziel ist. Auch kann die Weiterbeschäftigung natürlich verfolgt werden!
Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail.
mail@kanzlei-liebelt.de