
RECHTSANWALT RALPH M. PIETSCH
FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
Ich biete Ihnen kompetente rechtliche Beratung und anwaltliche Vertretung. Im Vordergrund der Beratung steht eine objektive rechtliche Einschätzung des Sachverh...
RECHTSANWALT RALPH M. PIETSCH
FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
Ich biete Ihnen kompetente rechtliche Beratung und anwaltliche Vertretung. Im Vordergrund der Beratung steht eine objektive rechtliche Einschätzung des Sachverhalts, eine Abwägung von Prozessrisiken sowie die Wirtschaftlichkeit der in Betracht kommenden Optionen. So komme ich in Ihrem Interesse zu maßgeschneiderten und sachgerechten Ergebnissen. Ihre Ansprüche und Interessen werde ich zielstrebig und konsequent durchsetzen. In Verhandlungen und vor Gericht werde ich Sie engagiert vertreten.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Baurecht & Architektenrecht, Werkvertragsrecht
Bauprojekte sind aufgrund der zahlreichen Baubeteiligten und vielfältiger Risiken konfliktgeladen.
Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und berate große und mittelständische Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen, Investoren, öffentliche Auftraggeber, Handwerker, Architekten, Ingenieure, Sachverständige sowie Privatpersonen in allen Phasen der Planung, Errichtung und Abwicklung eines Bauprojekts. Beginnend mit der Beratung im Baugenehmigungsverfahren und im Vergabeverfahren, der Verhandlung von Bauverträgen und Architektenverträgen, über den Baubeginn mit baubegleitender Rechtsberatung und der Vertretung gegenüber anderen Baubeteiligten, der Beratung und Vertretung bei der Bauabnahme und der anschließenden Gewährleistungsphase eines Bauprojekts, bis hin zur Sicherung und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.
Die in diesen Rechtsbeziehungen auftretenden Sachverhalte bringen in der Regel ein erhebliches Maß an Komplexität mit sich, weshalb nur durch eine hohe Spezialisierung ein sachgerechtes und erfolgreiches Ergebnis für den Mandanten erzielt werden kann. Aufgrund langjähriger Erfahrung und der Qualifikation als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verfüge ich nicht nur über Expertise im Bau- und Architektenrecht, sondern auch über technisches Verständnis sowie die Fähigkeit zu interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Bauunternehmern, Handwerkern, Architekten, Ingenieuren und Behörden. Dies ist im Bau- und Architektenrecht unerlässlich, um die Ansprüche und Interessen meiner Mandanten erfolgreich durchsetzen. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich oder gewünscht, liegt mein Ziel auf einer effizienten gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche meiner Mandanten.
- Prüfung, inhaltliche Gestaltung, Verhandlung und Pflege von Bauverträgen, Bauträgerverträge, Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträge, ARGE-Verträge, Architektenverträge, Ingenieurverträge und Lieferantenverträge nach den Interessen des Mandanten
- Vertretung und Unterstützung bei der (Beweis-)Sicherung bauvertraglicher Ansprüche des Mandanten, insbesondere durch Selbständige Beweisverfahren
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung sowie Abwehr von Ansprüchen, insbesondere auf Werklohn, Architektenhonorar oder Mängelansprüche
- Juristische Projektbegleitung, insbesondere bei Bauablaufstörungen und Nachträgen für geänderte und zusätzliche Leistungen
- Rechtliche Prüfung von Ausschreibungsunterlagen bei öffentlicher Ausschreibung von Bauprojekten
- Rechtliche Begleitung von öffentlichen Ausschreibungsverfahren von Bauprojekten
- Einleitung und Führen von Vergabenachprüfungsverfahren
- Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter (Projektleiter, Bauleiter, Baukaufleute etc.) in allen rechtlichen Fragen des Bauens, insbesondere des Bauvertragsrechts (BGB, VOB/A, VOB/B) und Präsentationen in Power-Point
Öffentliches Baurecht
Ich berate und vertrete den Mandanten in dem Verfahren auf Beantragung von Baugenehmigungen, in dem sich neben den bauordnungsrechtlichen Fragen auch planungsrechtliche, denkmalrechtliche oder naturschutzrechtliche Fragen stellen können. Zum Beratungsspektrum gehört auch die Abwehr von Baugenehmigungen. Ich berate und vertrete meine Mandanten, wenn der Nachbar eine Baugenehmigung erhält, die rechtswidrig ist und gegen die dann vorgegangen werden kann. Ferner berate ich auch in sämtlichen anderen Bereichen, in welchen Kontakt zur Behörde besteht, beispielsweise, wenn die Behörde Auflagen im Zusammenhang mit dem Grundstück bzw. der Baumaßnahme macht.
Wirtschaftsrecht
Ich begleite und berate meine Mandanten in jeder Phase ihrer wirtschaftlichen Aktivität umfassend bei sämtlichen wirtschafts-, handels- und gesellschaftsrechtlichen Belangen und Fragestellungen. Meine Beratungstätigkeit beginnt bei der Gründung von Gesellschaften, einschließlich der Wahl der Rechtsform und der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, sowie bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
Ferner berate ich meinem Mandanten beim Verkauf und Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen und begleite Sie in sämtlichen Phasen einer Kauf- bzw. Verkaufstransaktion, angefangen beim Abschluss der Vertraulichkeitsvereinbarung und der Unterzeichnung der Absichtserklärung (Letter of Intent) sowie anschließend bei der rechtlichen Prüfung des Unternehmens (Due Diligence), der Gestaltung und Verhandlung des Unternehmenskauf- oder Anteilskaufvertrages sowie bei der Steuerung von dessen Vollzug und Durchführung.
Allgemeines Vertragsrecht
Ich unterstütze meine Mandanten bei der Gestaltung und Prüfung aller typischen Verträge (bspw. Kaufverträge, Dienstverträge oder Werkverträge) wie auch atypischer/gemischter Verträge. Ferner vertrete ich meine Mandanten bei Vertragsverhandlungen und gerichtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen. Hohe praktische Relevanz kommt insoweit auch Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu, bei deren Gestaltung und Überprüfung ich meine Mandanten begleite und hinsichtlich der Auslegung und Wirksamkeit einzelner Klauseln berate. Dies gilt insbesondere für den Bereich von Einkaufs- und Verkaufsbedingungen.