
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
VorsorgeAnwalt
Master of Law (Erbrecht & Unternehmensnachfolge)
FOCUS TOP-Rechtsanwalt 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 u. 2024 für Erbrecht
CAPITAL Beste Anwaltskanzleien 2021, 2022, 202...
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
VorsorgeAnwalt
Master of Law (Erbrecht & Unternehmensnachfolge)
FOCUS TOP-Rechtsanwalt 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 u. 2024 für Erbrecht
CAPITAL Beste Anwaltskanzleien 2021, 2022, 2023 u. 2024 im Erbrecht
Herzlich willkommen bei Rechtsanwalt Frank Felix Höfer! Sie suchen nach anwaltlicher Unterstützung bei der Gestaltung, Prüfung oder Optimierung von Dokumenten für den privaten Bereich? Egal ob es um Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen, Testamente, Erbverträge oder Vollmachten geht – von Herrn Rechtsanwalt Höfer erhalten Sie persönliche Beratung und umfassende Betreuung bei den verschiedensten Rechtsanliegen. Eine unkomplizierte und persönliche Zusammenarbeit ist ihm dabei ebenso wichtig wie eine kostentransparente und professionelle Arbeitsweise, damit Sie schnell und sicher zu Ihrem Recht kommen.
Rechtsanwalt Höfer studierte Rechtswissenschaften in Tübingen, wo er auch das Rechtsreferendariat absolvierte. Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2004 war er zunächst an verschiedenen Standorten als Rechtsanwalt tätig, bevor 2013 die Gründung der eigenen Kanzlei erfolgte. Er ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht, ist außerdem zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) sowie staatlich angerkannte Gütestelle. Neben dem Anwaltsberuf ist er zudem als Dozent für Fachanwälte und als Autor fachlicher Veröffentlichungen aktiv.
Erbrecht
Als Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker ist Rechtsanwalt Höfer für Sie der ideale Partner für sämtliche rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erben und Vererben. Ein individuelles Testament oder ein Erbvertrag bieten Möglichkeiten, die Nachfolgeplanung und Vermögensaufteilung im Todesfall ganz nach Ihren Wünschen zu gestalten und Streit unter den Erben zu vermeiden. Lassen Sie sich von Rechtsanwalt Höfer zu diesem Zweck umfassend beraten und bei der Erstellung unterstützen. Fachkundige Beratung und Vertretung erhalten Sie als Rechtsratsuchender von ihm zudem im bereits eingetretenen Erbfall, wenn Sie beispielsweise Ansprüche auf den Pflichtteil geltend machen möchten, Unterstützung bei der Erbauseinandersetzung oder der Testamentsvollstreckung benötigen oder das vorliegende Testament noch weitere Rechtsfragen offenlässt.
Familienrecht
Rechtsanwalt Höfer verfügt auch in diesem Bereich über einen Fachanwaltstitel und ist Ihr kompetenter und erfahrener Familienrechtsanwalt in Stuttgart. Bereits bei der Eheschließung können Sie für den Trennungsfall Vorsorge treffen – lassen Sie sich von ihm bei der Erstellung eines interessengerechten Ehevertrags oder einer Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung beraten und unterstützen. Sollte die Scheidung bereits im Raum stehen, wird er außerdem als Scheidungsanwalt tätig und setzt sich dafür ein, dass Ihre Interessen beim Versorgungsausgleich und der Vermögensauseinandersetzung beachtet und umgesetzt werden. Gleiches gilt selbstverständlich für Regelungen zum Umgangsrecht und Sorgerecht sowie zur Unterhaltsberechnung.
Steuerrecht
Suchen Sie nach Möglichkeiten,
um die Steuerlast in einem rechtlich sicheren Rahmen zu optimieren und senken?
Rechtsanwalt Höfer besitzt umfangreiche steuerrechtliche Kenntnisse und prüft
insbesondere im Zusammenhang mit Vertragsgestaltungen im Familien- und Erbrecht
die zu erwartende Steuerlast.
Bürozeiten:
Herr Rechtsanwalt Höfer bittet Sie, zur Vermeidung längerer Wartezeiten im Voraus einen Termin unter der Rufnummer 0711 248 959 33 zu vereinbaren oder die Terminvorbereitung auf dem Profil zu nutzen.
Öffentliche Verkehrsmittel / Parkplätze:
Die Kanzlei in der Gänsheidestraße 35 in Stuttgart liegt nur wenige Meter von der U-Bahn-Haltestelle „Bubenbad" entfernt, die Sie mit der Linie U15 erreichen. In der Nähe der Kanzlei stehen Ihnen ausreichend kostenlose öffentliche Parkplätze zur Verfügung.
Weitere Informationen über meine Kanzlei in Stuttgart finden Sie unter: www.kanzlei-gaensheide.com
info@kanzlei-gaensheide.de