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Veronica D. Gutjahr

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  • Anwalt
  • Lindenspürstr. 33 70176 Stuttgart

Informationen über den Spezialisten

Frau Rechtsanwältin Veronica D. Gutjahr ist seit dem Jahr 2001 zugelassen und hat erfolgreich an den Fachanwaltslehrgängen für Steuerrecht, Arbeitsrecht und Insolvenzrecht teilgenommen. Im Jahr 2005 wurde sie zur Treuhänderin und Insolvenzverwalterin bestellt. Seit dem Jahr 2006 darf sie den Titel „Fachanwältin für Insolvenzrecht" führen.

Gerne berät Frau Rechtsanwältin Veronica D. Gutjahr auch Gehörlose (in der Gebärdensprache sind Grundkenntnisse vorhanden).


Der Weg aus der Krise führt in die Kanzlei Gutjahr - die beste Chance für ein GUTES JAHR!


Insolvenzrecht

Frau Rechtsanwältin Veronica D. Gutjahr leistet BERATUNG UND VERTRETUNG IN ALLEN BEREICHEN DES INSOLVENZRECHTS für Schuldner, Gläubiger und weitere Beteiligte eines Insolvenzsachverhaltes. Sie steht ihren Mandanten vor, aber auch während der Krise mit Rat und Tat zur Seite. Bei Unternehmen kümmert sie sich um eine Absicherung vor einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers bzw. Gesellschafters. Falls nötig, verteidigt Frau Rechtsanwältin Veronica D. Gutjahr die persönlich Haftenden bei vorgeworfenen Insolvenzdelikten und Steuerdelikten.


Verbraucherinsolvenz

Eine Privatinsolvenz gibt es nicht, rein formal und rechtlich ist dieser Sachverhalt eine Verbraucherinsolvenz – gerne steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gutjahr hier in allen Frage- und Problemstellungen mit Rat und Tat zur Seite. Sie steht auch zur Verfügung, wenn Rechtsratsuchende einen Beratungshilfeschein vorlegen können. Frau Rechtsanwältin Gutjahr hilft beim Aufstellen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans. Außerdem unterstützt sie bei der Antragstellung zur Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens oder bewahrt Schuldner vor einem Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung.


Insolvenzverwaltung

Frau Rechtsanwältin Veronica D. Gutjahr wird von fünf verschiedenen Insolvenzgerichten als Insolvenzverwalterin bestellt und hat als solche die alleinige Verwaltungsbefugnis bzw. Verfügungsbefugnis über das Insolvenzvermögen. So kennt sie die Vorgehensweisen in beide Richtungen und kann optimal beraten.



info@kanzlei-gutjahr.de

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Fragen und Antworten

Wie kann ich gegen eine unerwünschte Werbung vorgehen? 1 Antwort

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